Die Mobilität unserer Gesellschaft führt zu immer mehr grenzüberschreitenden Kontakten. Die Zahl der gemischten nationalen Ehe steigt immer weiter an. Bereits jede 7. Ehe weist Auslandsbezug auf.

Insbesondere die Scheidung dieser gemischten nationalen Ehen kann große Schwierigkeiten bereiten, ganz besonders, wenn Kinder davon betroffen sind. Häufig geht der eine Elternteil wieder zurück in sein Herkunftsland und nimmt die Kinder mit. Damit sind oft Probleme bezüglich der Sorgerechtsentscheidung vorprogrammiert. Der Umgang mit den Kindern ist erschwert oder wird zum Beispiel in der Art boykottiert, dass der Aufenthalt der Kinder verschwiegen wird oder der Kontakt zum anderen Elternteil verhindert wird. Damit steht eine Entführung nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) im Raum.

Gerade in den Fragen der internationalen Kindesentführung können Sie sich an Frau Rechtsanwältin Claudia Pap in Karlsruhe wenden, die insbesondere auf diesem Gebiet große Erfahrung hat.

Die wichtigsten Fragen im internationalen Familienrecht stellen sich wie folgt dar:

Eheschließung, insbesondere
• die Wirksamkeit der geschlossenen Ehe
• die Internationale Zuständigkeit
• die allgemeinen Ehewirkungen und das Güterrecht

Scheidung

Kindschaftsrecht
• Namensrecht
• Unterhaltsregelungen
• Elterliche Verantwortung ( HKÜ )
– EheVO, gilt für Verfahren nach dem 01.03.2005 –
einheitliche Zuständigkeitsordnung für gerichtliche und behördliche Maßnahmen –

– Haager Minderjährigenschutzabkommen ( MSA ) – Maßnahmen zum Schutz der Person und des Vermögens von Minderjährigen –

– Haager Kinderschutzübereinkommen ( KSÜ ) – Übereinkommen zu Rechtsfragen der elterlichen Verantwortung mit internationalem Bezug –

Haager Kindesentführungsübereinkommen ( HKÜ ) – Ziel ist die unverzügliche Rückführung von Kindern, die unter Verletzung des Sorgerechts über die Grenze gebracht wurden –
In diesem Zusammenhang etabliert sich immer mehr die internationale Mediation mit speziell ausgebildeten Mediatoren aus den Ländern der betroffenen Parteien
mit entsprechenden Fremdsprachenkenntnissen

Europäisches Sorgerechtsübereinkommen ( EuSÜ ) –
Ergänzung zu MSA hinsichtlich der Anerkennung und Vollstreckung von Sorgerechtsentscheidungen –

Europäisches Umgangsrechtsübereinkommen ( EuUÜ ) –
Stärkung des grundlegenden Rechts von Kindern und Eltern auf regelmäßigen Kontakt–