Beratungsbedarf besteht nicht erst beim Erbfall!
Was soll nach Ihrem Tod mit Ihrem Vermögen geschehen?
Wer handelt für Sie, wenn Sie selbst dazu nicht mehr in der Lage sind?

Rechtliche Möglichkeiten:

  • Generalvollmacht
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung
  • Pflegevereinbarungen

Tatsächliche Möglichkeiten (insbesondere für Alleinstehende)

  • Unterstützung im Umgang mit Behörden und Altersheimen
  • Hilfe bei der Wohnungsauflösung