Was ist Mediation?

Mediation ist Vermittlung in Konflikten.

Mediation als Mittel zur Konfliktbewältigung erlangt immer größere Bedeutung. Frau Pap hat bereits sehr früh erkannt, dass Mediation der „Königsweg“ ist, um Familienstreitigkeiten beizulegen.

Frau Pap wird Ihnen helfen, Lösungen zu finden, die von beiden Seiten als Gewinn angesehen werden.

Mediation verdrängt nicht und hebt den Zorn, den Schmerz und die Enttäuschung nicht auf, aber sie kann Gesprächs- und Verhandlungsbereitschaft schaffen oder wieder herstellen.

Frau Pap als Mediatorin wird Sie dabei unterstützen, Ihre Entscheidungen selbst auszuhandeln, statt sie einem Dritten zu überlassen.

Welche Konflikte werden angesprochen:

Alle Konflikte, die Menschen beschäftigen, können zum Thema der Mediation gemacht werden. Am häufigsten sind:

  • Trennung von Ehe- bzw. Lebenspartner
  • Betreuungsregelungen für die Kinder
  • Erbstreitigkeiten
  • Mobbing und Probleme im Beruf bzw. am Arbeitsplatz
  • Konflikte zwischen Wirtschaftsunternehmen
  • Spannungen in der Schule und in der Jugendarbeit
  • Meinungsverschiedenheiten in der Familie
  • Interkulturelle Konflikte
  • Politische Konflikte

Wer kann zur Mediation gehen?
Alle sind willkommen, die eine streitige Frage mit ihrem Konfliktpartner lösen wollen – egal welche Generation und welches Geschlecht.

Gibt es Vorbedingungen für die Mediation?
Die einzige unverzichtbare Voraussetzung ist, dass die Betroffenen bereit sind, sich an einen Tisch zu setzen und sich ermutigen zu lassen, für ihre Belange einzutreten und – im Sinne der Fairness – Lösungsmodelle und Absprachen zu entwickeln.

Wie lange dauert eine Mediation?
Eine Sitzung dauert in der Regel eine bis eineinhalb Stunden. Wie viele Sitzungen notwendig sind, um zu einer von allen Seiten als fair empfundenen Regelung zu kommen, hängt von den Beteiligten ab.
Selten wird die Anzahl von 3 bis 8 Terminen überschritten.

Was kostet die Mediation?
Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis. Der Stundensatz für eine Sitzung liegt zwischen 150,- € und 250,- €. Dies hängt von der Komplexität und der Bedeutung der Sache ab und wird vorab im Rahmen des Mediationsvertrags für den Einzelfall festgelegt.

Wie schliesst eine Mediation ab?
Die Ergebnisse der Mediation werden in der Regel in einer Vereinbarung zusammengefasst und zwar so, wie die Beteiligten diese in der Mediation gemeinsam erarbeitet haben.
Sofern rechtsverbindliche Vereinbarungen angestrebt werden, wie z.B. bei Trennung und Scheidung, steht es jeder Partei frei, einen Beratungsanwalt einzuschalten. Die zusätzliche Qualifikation der Mediatorin als staatlich anerkannte Gütestelle erlaubt es, Vereinbarungen unmittelbar als vollstreckbare Urkunden abzufassen (§ 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO). Sofern gesetzliche Formvorschriften es erfordern, wird die Vereinbarung notariell beurkundet.

Welches Risiko gehe ich mit einer Mediation ein?
Überhaupt keines! Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, das in jeder Phase von den Beteiligten beendet werden kann. Allerdings hat auch der Gesetzgeber dem Wunsch, Probleme außergerichtlich zu lösen, Rechnung getragen: So kann das Gericht den Parteien eines Rechtsstreits eine außergerichtliche Streitschlichtung vorschlagen, mit der Folge, dass das Verfahren ruht, wenn sich die Parteien darauf einlassen (§ 278 Abs. 4 iVm § 251 ZPO). Des Weiteren sind während eines Mediationsverfahrens Verjährungsfristen nach §§ 203, 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB gehemmt.